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BGBl. II Nr. 234/1999

kundgemacht 21.07.1999
234. Verordnung: Festlegung der Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, mit der Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 234/1999× zu Festlegung der Abteilungsleiterfunktionen

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Abteilungsleiterfunktionen neu