BGBl. II Nr. 253/1999
253. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“
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