BGBl. II Nr. 284/1999
284. Verordnung: Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG)
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG)
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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§ 6aufgehoben
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§ 7aufgehoben
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§ 8aufgehoben
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§ 9aufgehoben
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§ 10aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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