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BGBl. II Nr. 289/1999

kundgemacht 27.08.1999
289. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 83 Kärntner Straße und der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt und Maria Saal
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 83 Kärntner Straße und der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt und Maria Saal
Kundmachung BGBl. II Nr. 289/1999× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 83 und der B 95

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 83 und der B 95 neu