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BGBl. II Nr. 306/1999

kundgemacht 07.09.1999
306. Verordnung: Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 1999 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, 2. Ergänzung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 1999 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, 2. Ergänzung
Kundmachung BGBl. II Nr. 306/1999× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge 1999 für bestimmte Produkte

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 1999 für bestimmte Produkte 1