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BGBl. II Nr. 322/1999

kundgemacht 17.09.1999
322. Kundmachung: Aufhebung des letzten Wortes in der Z 3 sowie der Z 4 des § 2 der Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Pauschalierung der Überstunden- und Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Aufhebung des letzten Wortes in der Z 3 sowie der Z 4 des § 2 der Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Pauschalierung der Überstunden- und Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland, BGBl. Nr. 128/1996, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. II Nr. 322/1999× zu Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland

Änderungen durch diese Kundmachung

Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland 1