BGBl. II Nr. 335/1999
335. Verordnung: Karosseriebautechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Karosseriebautechnik (Karosseriebautechnik-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Karosseur
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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