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BGBl. II Nr. 390/1999

kundgemacht 19.10.1999
390. Kundmachung: Emblem, Name und Abkürzung des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971)
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Emblem, den Namen und die Abkürzung des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar, 1971)
Kundmachung BGBl. II Nr. 390/1999× zu Emblem, Name, Abkürzung - Übereinkommen über Feuchtgebiete

Änderungen durch diese Kundmachung

Emblem, Name, Abkürzung - Übereinkommen über Feuchtgebiete neu