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BGBl. II Nr. 416/1999

kundgemacht 29.10.1999
416. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordenen Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich
Kundmachung BGBl. II Nr. 416/1999× zu Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich neu