BGBl. II Nr. 456/1999
456. Verordnung: Bestimmung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bestimmung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung der Justizanstalt Wien-Erdberg als Organisationseinheit
neu
§ 2neu
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