BGBl. II Nr. 51/1999
51. Verordnung: Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung des Systemnutzungstarifes angewendet werden
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung des Systemnutzungstarifes angewendet werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung des Systemnutzungstarifes - Grundsätze
neu
§ 22neu
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