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BGBl. II Nr. 5/1999

kundgemacht 12.01.1999
5. Verordnung: Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Klebstoffen, Druckfarben, Farben und Lacken sowie Holzschutz- und Bautenschutzmitteln (AEV Kleb- und Anstrichstoffe)
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Klebstoffen, Druckfarben, Farben und Lacken sowie Holzschutz- und Bautenschutzmitteln (AEV Kleb- und Anstrichstoffe)
Kundmachung BGBl. II Nr. 5/1999× zu AEV Kleb- und Anstrichstoffe

Änderungen durch diese Kundmachung

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Klebstoffen, Druckfarben, Farben und Lacken sowie Holzschutz- und Bautenschutzmitteln (AEV Kleb- und Anstrichstoffe) neu