BGBl. II Nr. 5/1999
5. Verordnung: Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Klebstoffen, Druckfarben, Farben und Lacken sowie Holzschutz- und Bautenschutzmitteln (AEV Kleb- und Anstrichstoffe)
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Klebstoffen, Druckfarben, Farben und Lacken sowie Holzschutz- und Bautenschutzmitteln (AEV Kleb- und Anstrichstoffe)
Änderungen durch diese Kundmachung
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Klebstoffen, Druckfarben, Farben und Lacken sowie Holzschutz- und Bautenschutzmitteln (AEV Kleb- und Anstrichstoffe)
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§ 3neu
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