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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 65/1999
kundgemacht 26.02.1999
RIS↗
65. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
Kundmachung
BGBl. II Nr. 65/1999
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun
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