BGBl. II Nr. 70/1999
70. Verordnung: Schwellenwerte bei der handelsstatistischen Anmeldung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Schwellenwerte bei der handelsstatistischen Anmeldung
Änderungen durch diese Kundmachung
Schwellenwerte bei der handelsstatistischen Anmeldung
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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