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BGBl. II Nr. 83/1999

kundgemacht 23.03.1999 RIS↗
83. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter
Kundmachung BGBl. II Nr. 83/1999× zu Verlängerung der Familienbeihilfe für Studierendenvertreter