BGBl. II Nr. 84/1999
84. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter
Änderungen durch diese Kundmachung
Studienbeihilfe für Studentenvertreter
aufgehoben
§ 1aufgehoben
lädt …
§ 2aufgehoben
lädt …
§ 3aufgehoben
lädt …
§ 4aufgehoben
lädt …