BGBl. II Nr. 84/1999
84. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter
Änderungen durch diese Kundmachung
Studienbeihilfe für Studentenvertreter
aufgehoben
§ 4aufgehoben
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