BGBl. II Nr. 84/1999
84. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter