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BGBl. II Nr. 84/1999

kundgemacht 23.03.1999 RIS↗
84. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreter
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