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BGBl. II Nr. 86/1999

kundgemacht 23.03.1999
86. Verordnung: Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz
Kundmachung BGBl. II Nr. 86/1999× zu Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz

Änderungen durch diese Kundmachung

Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz neu