BGBl. II Nr. 86/1999
86. Verordnung: Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz
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