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BGBl. III Nr. 157/1999

kundgemacht 24.08.1999
157. Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung zur Beistellung von Personal an das Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien
Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung zur Beistellung von Personal an das Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien
Kundmachung BGBl. III Nr. 157/1999× zu Beistellung von Personal an das Internationale Gericht - Jugoslawien

Änderungen durch diese Kundmachung

Beistellung von Personal an das Internationale Gericht - Jugoslawien neu