BGBl. III Nr. 157/1999
157. Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung zur Beistellung von Personal an das Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien
Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung zur Beistellung von Personal an das Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien
Änderungen durch diese Kundmachung
Beistellung von Personal an das Internationale Gericht - Jugoslawien
neu
Art. 2neu
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