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BGBl. III Nr. 158/1999

kundgemacht 24.08.1999
158. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien
ABKOMMEN zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien
Kundmachung BGBl. III Nr. 158/1999× zu Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien

Änderungen durch diese Kundmachung

Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien neu