BGBl. III Nr. 158/1999
158. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien
ABKOMMEN zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf alle an den ersuchten Staat gerichteten Ersuchen zur Vollstreckung vom Internationalen Gericht verhängter Strafen beziehen oder sich daraus ergeben.