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BGBl. III Nr. 16/1999

kundgemacht 21.01.1999
16. Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich
Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung
Kundmachung BGBl. III Nr. 16/1999× zu Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden

Änderungen durch diese Kundmachung

Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden neu