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BGBl. III Nr. 197/1999

kundgemacht 21.10.1999
197. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M90 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in Gasflaschen aus reinem Titan und austenitischem Stahl als Treibstoffbehälter für Heißluftballons
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M90 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in Gasflaschen aus reinem Titan und austenitischem Stahl als Treibstoffbehälter für Heißluftballons
Kundmachung BGBl. III Nr. 197/1999×

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