BGBl. III Nr. 198/1999
198. Multilaterale Vereinbarung M89 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
Multilaterale Vereinbarung M89 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
neu
Art. 1neu
lädt …