BGBl. III Nr. 210/1999
210. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Kostenerstattung von Sachleistungen
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG VON SACHLEISTUNGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu