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BGBl. III Nr. 247/1999

kundgemacht 30.12.1999
247. Kundmachung: Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens
Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens
Kundmachung BGBl. III Nr. 247/1999× zu Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

Änderungen durch diese Kundmachung

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich neu