BGBl. III Nr. 32/1999
32. Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, angenommen in Madrid am 27. Juni 1989
Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
Änderungen durch diese Kundmachung
Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
neu
Art. 9dneu
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