Absatz eins,Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichner.
BGBl. III Nr. 38/1999
38. Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung samt Erklärung der Republik Österreich
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel 16
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt
- Absatz 2,Es steht jedem Staat, der das Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, zum Beitritt offen.
- Absatz 3,Die Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden werden beim Depositar hinterlegt.