BGBl. III Nr. 56/1999
56. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M73 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in faserverstärkten Kunststofftanks nach neuem Anhang B.1c
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M73 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in faserverstärkten Kunststofftanks nach neuem Anhang B.1c
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