BGBl. III Nr. 81/1999
81. Beschluß des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Ergänzung der Definition der Kriminalitätsform „Menschenhandel“ im Anhang zum Europol-Übereinkommen
Beschluß des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Ergänzung der Definition der Kriminalitätsform „Menschenhandel“ im Anhang zum Europol-Übereinkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Europol-Übereinkommen
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