BGBl. III Nr. 84/1999
84. Verordnung: Kundmachung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Schlußakte
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend Kundmachung des Vertrags von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Schlußakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Kundmachung des Vertrags von Amsterdam
neu
Art. 1neu
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