BGBl. I Nr. 136/2000
136. Bundesgesetz: Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG
Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 1neu
Gesetzliche Umrechnung der Geschäftsanteile
Paragraph eins,
Die Geschäftsanteile werden mit dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 123, Absatz 4, erster Satz des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umgerechnet. Der ermittelte Betrag wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.