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BGBl. I Nr. 136/2000

kundgemacht 29.12.2000 RIS↗Parlament↗
136. Bundesgesetz: Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG
Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG)
Kundmachung BGBl. I Nr. 136/2000× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz (Euro-GenBeG) neu § 0↗RIS↗
Art. 1 § 2neu
in Kraft ab 30.12.2000 · idF BGBl. I Nr. 136/2000 Art. 1 § 2↗RIS↗

Umstellung der Geschäftsanteile

Paragraph 2,

Über die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro beschließt die Generalversammlung, abweichend von Paragraph 33, Absatz 2, GenG oder einer in der Satzung vorgesehenen höheren Mehrheit oder von weiteren Erfordernissen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies gilt auch, wenn mit der Umstellung eine Erhöhung oder Herabsetzung der Geschäftsanteile verbunden wird, durch die der Betrag der Geschäftsanteile auf den nächsthöheren oder nächstniedrigeren ganzzahligen Eurobetrag gestellt wird.