Absatz eins,Die Anmeldung einer neu gegründeten Genossenschaft zur Eintragung in das Firmenbuch darf nach dem 31. Dezember 2001 nur erfolgen, wenn der Betrag der Geschäftsanteile auf Euro lautet.
BGBl. I Nr. 136/2000
136. Bundesgesetz: Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG
Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4 § 3neu
Übergangsbestimmungen
Paragraph 3,
- Absatz 2,Genossenschaften haben ihre Satzungen bis spätestens 31. Dezember 2002 an die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzupassen.