BGBl. I Nr. 136/2000
136. Bundesgesetz: Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG
Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4 § 4neu
Eintragung der Anpassung des Genossenschaftsvertrags, der Höhe des Geschäftsanteils und des Haftungsbetrags
Paragraph 4,
Der Vorstand hat bei bereits bestehenden Genossenschaften die nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, FBG geforderten Angaben mit der nächsten Anmeldung zum Firmenbuch nachzuholen. Die Eintragung dieser Angaben ist von den Gerichtsgebühren befreit.