Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten des Handels und der Verrichtung von
Dienstleistungen.
Angelegenheiten des Gewerberechts mit Ausnahme von
Rohrleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten des Ladenschlusses.
Gewerbliche und industrielle Forschung.
Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung.