BGBl. I Nr. 62/2000
62. Bundesgesetz: Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln
neu
§ 3neu
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