BGBl. I Nr. 8/2000
8. Kundmachung: Aufhebung des zweiten Satzes des § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des zweiten Satzes des § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Univ.-Abgeltungsgesetz (UniAbgG)
1
§ 4geändert
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