BGBl. II Nr. 10/2000
10. Verordnung: Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnbrücken
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnbrücken (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnbrücken)
Änderungen durch diese Kundmachung
Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnbrücken
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§ 1neu
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