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BGBl. II Nr. 111/2000

kundgemacht 20.04.2000
111. Verordnung: Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten
Kundmachung BGBl. II Nr. 111/2000× zu Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln neu
§ 2neu

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