BGBl. II Nr. 111/2000
111. Verordnung: Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln
neu
§ 2neu
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