BGBl. II Nr. 11/2000
11. Verordnung: Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an elektrischen Anlagen von Eisenbahnen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen
neu
§ 1neu
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