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BGBl. II Nr. 121/2000

kundgemacht 28.04.2000
121. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmißbrauch
Kundmachung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, mit der die Kundmachung über Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmißbrauch geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 121/2000× zu Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmißbrauch×

Änderungen durch diese Kundmachung

Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmißbrauch 1
Art. 1geändert

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