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BGBl. II Nr. 123/2000

kundgemacht 28.04.2000
123. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen für nicht zum Betreiben von Kraftfahrzeugen bestimmte Dieselmotoren
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen für nicht zum Betreiben von Kraftfahrzeugen bestimmte Dieselmotoren geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 123/2000×

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