BGBl. II Nr. 127/2000
127. Kundmachung: Gegenseitigkeit bei der Einräumung von Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenanmeldungen zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office in Taipeh
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenanmeldungen zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office in Taipeh
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Prioritätsrechten zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office
neu
Art. 1neu
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