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BGBl. II Nr. 127/2000

kundgemacht 05.05.2000
127. Kundmachung: Gegenseitigkeit bei der Einräumung von Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenanmeldungen zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office in Taipeh
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenanmeldungen zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office in Taipeh
Kundmachung BGBl. II Nr. 127/2000× zu Einräumung von Prioritätsrechten zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office

Änderungen durch diese Kundmachung

Einräumung von Prioritätsrechten zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office neu