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BGBl. II Nr. 138/2000

kundgemacht 12.05.2000
138. Verordnung: Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. II Nr. 138/2000× zu Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr×

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr neu
§ 2neu

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