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BGBl. II Nr. 166/2000

kundgemacht 16.06.2000
166. Verordnung: Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundeskanzlers, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen festgelegt werden, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Kundmachung BGBl. II Nr. 166/2000× zu Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen neu